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Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
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Studiensystem, Europäischer Hochschulraum und Bakkalaureat

Nach der Implementierung des Universitätsstudiengesetzes (UniStG) 1997 mussten an Österreichs Universitäten alle Studienpläne erneuert werden. Die Diskussion kann in der überwiegenden Mehrzahl positiv resümiert werden – wofür die partizipative Gestaltung der hier zuständigen Studienkommissionen mit drittelparitätsicher Teilnahme von ProfessorInnen, Mittelbau und Studierenden mitverantwortlich war.

Studiensystem und Bakkalaureat

Bereits 1999 wurde die Einführung eines dreigliedrigen Studienaufbaus beschlossen. Ein dreiteiliger Aufbau von Bakkalaureat, Master und Doktorat soll das bisher zweigliedrige Studium (Magisterium und Doktorat) ablösen.
Die Einführung dieser Studienarchitektur ist Teil des „Bologna-Prozesses“, der Bemühungen zur Etablierung eines harmonisierten europäischen Hochschulraums. Das Ziel mitsamt Förderung des europäischen WissenschaftlerInnen- und Studierendenaustausches ist grundsätzlich zu begrüßen, einige Maßnahmen unter diesem Titel sind aber kritisch zu bewerten.

Der Gedanke einer erleichterten Vergleichbarkeit der Studiensysteme in ganz Europa ist grundsätzlich positiv, wobei es möglicherweise sinnvoller wäre, sich dafür weniger auf die höchst aufwendige und mit Problemen behaftete Umstellung der Studienarchitektur zu konzentrieren, sondern die Anstrengungen auf die sinnvolle und europaweit den Richtlinien und Grundgedanken entsprechende Implementierung der ECTS-Punkte zu richten. Da hierbei oftmals die derzeitigen Wochenstunden mit den zu vergebenden ECTS-Punkten gegengerechnet wurden und werden, wird die angestrebte Vergleichbarkeit nicht hergestellt. Die ECTS-Punkte richten sich schließlich nicht nach dem Lehrveranstaltungsangebot, sondern nach dem dafür notwendigen Arbeitsaufwand der Studierenden.

Obwohl bessere Jobaussichten verkündet wurden und werden, wurden vor der Einführung des Bakkalaureats keine Studien zur Arbeitsmarktrelevanz der neuen KurzzeitakademikerInnen durchgeführt. Das Ziel, durch die Einführung des Bakkalaureats zu einer internationalen Harmonisierung der Studienpläne zu gelangen, führte zum Paradoxon, dass anstatt einer Förderung internationaler Vergleichbarkeit durch den bundesweit unkoordinierten Umbau der Studien ermöglicht wurde, dass es sogar zur Erschwernis der Anrechenbarkeit und des Studienortswechsels innerhalb von Österreich gekommen ist.

In der Förderung von Bakkalaureatsstudien unter dem Aspekt einer arbeitsmarktnäheren Ausbildung der entsprechenden Studienrichtungen wird wissenschaftsbasierte Bildung unzulässig gegen praxisnahe Ausbildung ausgespielt: Die Universitäten sollen keine besseren Fachhochschulen sein, sie sollen Universitäten sein. Universitäten sollen und können bilden wie ausbilden. Der derzeitige rechtliche Rahmen gibt nicht die Möglichkeit, in einer Studienrichtung ein praxisbezogenes, „verschultes“ Bakkalaureats-Curriculum neben einem auf wissenschaftliche Bildung bezogenen Diplomstudienplan anzubieten. Da es nicht möglich ist, gleichzeitig ein „bisheriges“ Diplomstudium neben einem Bakklaureats-/Master-Angebot zu führen und den Studierenden damit auch die Wahl genommen wird, nach eigenen Interessen zu studieren, gehen sinnvolle und wertvolle Aspekte der Wissenschaftlichkeit verloren. Könnten die beiden Studienangebote parallel bestehen, würden sich in der Praxis wohl große Synergiepotentiale ergeben, sodass der Mehraufwand gering ausfallen würde. Der Mehrwert wäre hingegen groß: Es würde sowohl den Ansprüchen aus der Gesellschaft und von den Studierenden nach kurzen, umsetzbaren Ausbildungen auf universitärem Niveau wie nach wissenschaftlicher Bildung Genüge getan. Es müssten nicht die Vor- und Nachteile der jeweiligen Studienarchitektur abgewogen und dann eine gänzlich verworfen werden, sondern beide Modelle könnten in produktiver Ergänzung nebeneinander stehen.

Das Bakkalaureat spricht viele Studierenden an, die ein praxisorientiertes Studium wollen und ein solches inklusive einer „verschulteren“ Struktur machen wollen. Problematisch ist allerdings, dass das Bakkalaureat als Allheilmittel unter anderem für „überlaufene“ Studienrichtungen gesehen und eingesetzt wird, da es einen früheren Abschluss ermöglicht.

Ein Fragenkreis ist die „Verschulung“ der Bakkalaureatsstudienpläne, die von Übungen, Proseminaren und Seminaren, Arbeitsgemeinschaften und Exkursionen etc., also Lehrveranstaltungen, die in kleinen Gruppen abgehalten werden sollen und bei denen Anwesenheitspflicht besteht, dominiert sind. Grundsätzlich ist diese Form der Vermittlung zu begrüßen, stellt sie doch eine didaktisch hochwertige Möglichkeit des Einbezugs aller Studierenden dar. Das Problem hierbei ist allerdings, dass bei der Budgetknappheit der Universitäten die Anzahl an solchen Lehrveranstaltungen stark begrenzt ist. Das bedeutet eine krasse Benachteiligung von arbeitenden Studierenden, da die Mehrzahl aller prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen tagsüber angeboten wird. Weiters sind die TeilnehmerInnenzahlen beschränkt, die Notwendigkeit der Selektion von Studierenden ist dadurch manifestiert und wird gefördert.

Bisher wurde es unterlassen, in universitätsübergreifender Koordination und Kooperation Studien im bundesweiten fachlichen Dialog weiterzuentwickeln. Evaluierung, Neu- und stetiges Überdenken von Studien und Studienangeboten sollte keine Einschnitte in die Tiefe und die Breite des Studiums bringen (z.B. kritische Inhalte ausblenden) oder nach den jeweiligen vorhandenen Lehrenden ausgerichtet sein, sondern ein Durchforsten nach Aktualität. In Zusammenarbeit von Lehrenden und Lernenden könnten universitätsübergreifende Standards entwickelt werden. Eine solche bundesweite Koordination könnten auch helfen, eine Modularisierung der Studien zu entwickeln. Europa arbeitet mit dem ECTS-System an einer erleichterten Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit von Lehrveranstaltungen und Studienangeboten in ganz Europa, während der Umstieg und Wechsel in Österreich selbst immer noch oftmals verworren und voller Hürden ist. Eine Modulstruktur könnte dies – unter Beibehaltung der lokalen Schwerpunktsetzung – innerhalb derselben oder verwandter Studienrichtungen in Österreich vereinfachen und so z.B. einen Wechsel zwischen Molekularbiologie an der Universität Wien und Biotechnologie an der Universität für Bodenkultur unkompliziert machen.

Ein bisher wenig diskutiertes und berücksichtigtes Problem ist weiters, dass das Bakkalaureat als Zwischenabschluss als weitere gläserne Decke bzw. Zwischenbarriere für Frauen wirkt. So wie jetzt schon relativ gesehen weniger Frauen ein Doktoratsstudium machen, verschärft sich hier auf absehbare Zeit der Gender Gap wohl weiter: Während der Frauenanteil bei den StudienanfängerInnen 2001 57,9% an den wissenschaftlichen Universitäten und 60,5% an den Kunstuniversitäten beträgt, sinkt er bei jeder weiteren Station rasant: Frauen stellten im Studienjahr 2000/01 an wissenschaftlichen Universitäten 51,9% der Erstabschlüsse sowie 37% der Zweitabschlüsse. Ihre Quote unter den VertragsassistentInnen betrug 43,4%, der Anteil an  Assistentinnen beträgt schon nur mehr 31,4% und unter ProfessorInnen gar nur mehr 6,8%.  Deshalb stellt das Bakkalaureat eine weitere Hürde für Frauen dar. Hier wären auf universitärer wie österreichischer und europäischer Ebene alternative oder dieser Problematik entgegenwirkende Konzepte gefragt.

Ein Blick über die Grenze nach Deutschland zeigt aber eine weitere Gefahr der gestuften Studiengänge auf: Ein Beschluss der deutschen KultusministerInnenkonferenz vom 12. Juni 2003  besagt, wie sie die Bachelor/Master-Studiengänge sieht: Nicht etwa durch bessere Studierbarkeit sollen die neuen Abschlüsse die Studienzeit verkürzen, sondern durch das Ende des Studiums nach drei Jahren für die Mehrheit der Studierenden: „Als erster berufsqualifizierenden Abschluss ist der Bachelor der Regelabschluss eines Hochschulstudiums und führt damit für die Mehrzahl der Studierenden zu einer ersten Berufseinmündung.“ heißt es in dem Papier. Daher sei „das Studium im Masterstudiengang von weiteren (außer dem Bachelor) besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig zu machen.“  
In Österreich sollte klargestellt werden, dass im Sinne eines erhöhten und qualitativ hochwertigen Bildungsgrads in der Gesellschaft keine derartigen selektiven Hürden eingezogen werden dürfen. Dies sollte auch auf europäischer Ebene eingebracht werden. Das Dokument der BildungsministerInnenkonferenz 2003 war diesbezüglich zu schwammig, indem ein anschließendes Masterstudium nur „ermöglicht“ werden soll.

Mobilitätsförderung

Die Anzahl der Möglichkeiten, zu einem geförderten Auslandsaufenthalt zu kommen, ist mittlerweile vielfältig. Von EU-geförderten Projekten über die sogenannten Kulturabkommen bis hin zu Programmen der Bundesländer oder der Wirtschaftskammer haben StudentInnen unzählige Chancen, zu einem geförderten Auslandssemester zu kommen. Da Auslandsaufenthalte für die Mehrzahl der Studierenden trotz der Förderungen eine finanzielle Belastung bedeuten, ist für eine Ausweitung der grenzüberschreitenden studentischen Mobilität die Aufstockung der Mittel von Erasmus und der weiteren Programme nötig.
Der Größte Teil der österreichischen Studierenden plant seine Auslandsemester innerhalb Europas. Sieht man sich die Wunschlisten an, erkennt man bald, dass auch der Begriff Europa wohl zu weit gefasst ist. Die meisten wollen nach Großbritannien, Frankreich, Italien oder Spanien.

Dies führt – gerade bei größeren Studienrichtungen – dazu, dass die zur Verfügung stehenden Plätze nicht ausreichen. Das Erasmus/Sokrates-Programm ist in aller Munde, während CEEPUS, Joint-Study Programme und Kulturabkommen gute Möglichkeiten bieten in Osteuropa oder in den anderen Kontinenten zu studieren. Diese Programme stellen zu einem Teil sogar höhere Stipendien als Erasmus/Sokrates zur Verfügung. Aufgrund der geringeren Bewerbung werden die Plätze dieser Programme oft nicht zur Gänze ausgeschöpft. Auch stellt ein Studienaufenthalt in Osteuropa, Asien, Afrika oder Südamerika eine große Bereicherung zur eindimensionalen, eurozentristischen Bildung der sogenannten „westlichen Hemisphäre“ dar.

Unsere Anforderungen an Studienpläne (Curricula)

Die Studienplan bzw. das Curriculum – der Rahmen, in dem Studierende lernen und arbeiten sollen, muss zunächst natürlich eine fachlich hochwertige Basis bieten. Qualitative Bildung beinhaltet aber auch mehr als das: Die Inhalte müssen in interdisziplinären und transdisziplinären Kontext gestellt werden und den Pluralismus der wissenschaftlichen Methoden und Lehrmeinungen auch darstellen und befördern. Notwendig sind hierfür räumliche wie geistige Freiräume für die Lehrenden und die Studierenden, die ihnen die angemessene Vermittlung wie Verarbeitung der Inhalte erst ermöglichen.

Gerade an den Hochschulen werden immer noch viel zu oft die Standards der Fachdidaktik nicht entsprechend berücksichtigt. Hier braucht es ebenso einen grundlegenden Wandel wie im notwenigen Paradigmenwechsel von der Begabtenförderung hin zu einer Begabungsförderung.

Ziel des Aufbaus eines Studienplans bzw. Curriculums muss es sein, nicht zeitgemäße Lehrinhalte herauszunehmen und das Studium möglichst logisch und verständlich aufzubauen. Eine Dezimierung der Studienzeit wie etwa für ein Bakkalaureatsstudium darf nicht die notwendigen interdisziplinären sowie fortschrittliche, kritische Inhalte betreffen, noch darf das (Grund-)Studium zu einer oberflächlichen Billigausbildung werden. Das heißt: Keine Einschnitte in die Tiefe und die Breite des Studiums, sondern Durchforsten nach Aktualität.

Eine besonders wichtige Qualifikation ist auch die Möglichkeit, im Rahmen des Studiums Praxis sammeln zu können. Wir fordern daher den Einbezug von Praktika in die Studien. Grundvoraussetzung daher ist allerdings, dass genügend Praktika angeboten werden und dass diese Praktika auch bezahlt sind – die Aneignung von Berufsqualifikation darf nicht zum Vorwand für Firmen werden, Gratisarbeitsplätze zu schaffen.

Die Verbindung von Forschung und Lehre ist das Atout der Universitäten im weiten Bereich der Wissenschaften und Bildungsangebote. Anstatt die Universitäten auf Forschung oder Lehre reduzieren zu wollen und auch dementsprechende Organisationsstrukturen zu etablieren, sollte die produktive Feedbackkultur von Forschenden und Studierenden vielmehr verstärkt werden.

Eine der Hauptvoraussetzungen für qualitative Lehre ist, dass aktuelle Forschungsergebnisse Eingang finden. Für ein Bestehen am Arbeitsmarkt sowie für die wissenschaftliche Karriere reicht bloßes Faktenwissen nicht aus. Verbesserungsbedarf besteht in der Internationalität wie in der Vermittlung von sozialen Fähigkeiten, der Weitergabe von grundlegenden Kenntnissen in moderner Didaktik und vor allem in der Vermittlung von Fremdsprachen.

Sinn und Unsinn eines Numerus clausus

Im Zuge der Budgetkrise der Universitäten ertönt oftmals der Ruf nach Zugangshürden und weiteren Platzbeschränkungen, einem Numerus clausus. Bestimmend in dieser Diskussion sind nicht bildungs- und wissenschaftspolitische Erwägungen sondern „leere Kassen“. Das nicht auflösbare Grundproblem gesteuerter Studienplatzbeschränkung aller Art ist die Unmöglichkeit, einen künftigen Bedarf an AkademikerInnen oder WissenschaftlerInnen um Jahre voraus zahlenmäßig genau festzulegen.

Zugangsbeschränkungen sind genauso wie Selektion in der Anfangsphase bildungspolitisch kontraproduktiv und ein weiterer Schritt, Bildung zum Privileg für eine selektiv generierte Elite zu machen. Leistungsindikatoren für Studienplätze heranzuziehen ist pädagogisch höchst problematisch: Gute Ärztin oder guter Arzt ist nicht nur, wer in der Schule lauter Einser hatte oder eine Prüfung über einen bestimmten Fachbereich mit einem bestimmten Ergebnis besteht. Die Aussagekraft von Noten als Auswahlinstrument ist kritisch zu sehen, da sie über eine geringe Objektivität und eine niedrige Wiederholungszuverlässigkeit aufweisen. Eine zentralverwaltete Vergabe wie in Deutschland ist ein bürokratisches Monstrum, das doch keine „Gerechtigkeit“ herstellt und eigentlich auch der vorgegebenen „Autonomie“ nicht entspricht. Vergabe nach dem Prinzip „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ oder durch Glücksspiele, Punktekontingente etc. bieten Mängelverwaltung, aber keine nachhaltige Lösung. Die Kriterien und Zahl der Studienplätze allein den Unis zu überlassen, würde einen dramatischen Verzicht auf bildungspolitischen Gestaltungsspielraum bedeuten und österreichweite gleich faire Bedingungen verunmöglichen.

Es gibt bereits in einigen Studienrichtungen einen versteckten Numerus clausus in Form von Knock-out-Prüfungen. Solche stehen meist am Anfang des Studiums, erst ihr positives Bestehen ermöglicht den Besuch wichtiger weiterer Lehrveranstaltungen. Weitere Zugangsbeschränkungen ergeben sich durch den eklatanten Mangel an Übungsplätzen in vielen Studienrichtungen. Platzbeschränkungen und Verfahren zur Platzvergabe haben zwar im Studienplan bzw. Curriculum festgelegt zu werden. Dennoch wird immer wieder von LehrveranstaltungsleiterInnen nach Leistung, Anmeldedatum, Sympathie oder dem Zufallsprinzip ausgesiebt. Derartige Formen eines indirekten Numerus clausus durch Knockout-Prüfungen und Zugangskontrollen durch zu wenige Übungsplätze widersprechen den Prinzipien des offenen und freien Hochschulzugangs.

Studieneingangsphase

Ein Grund für den geringen Grad an Hochschulbildung in Österreich ist auch die überdurchschnittlich hohe Drop-Out-Rate. Der Informationsstand über den Inhalt einzelner Studienrichtungen ist vor Studienbeginn meist sehr niedrig. Sinnvoll wäre eine zweigliedrige Offensive: Verbesserte Studieneingangsphasen und verstärkte Information in den Schulen sowie Erleichterung der alternativen Bildungswege über Studienberechtigungsprüfungen.

Selektive Studieneingangsphasen zu Beginn des Studiums sind kontraproduktiv für eine bessere Studienorientierung und eine Erhöhung der Bildungsbeteiligung. Stattdessen braucht es integrative Studieneingangsphasen zur Studienorientierung. Diese sollte einen breiten Überblick über verschiedene Studienrichtungen eines Fachbereichs geben und zusätzlich die wesentlichen Kenntnisse wissenschaftlichen Arbeitens vermitteln. Nach diesem Semester ist die Wahl jedes beliebigen Studiums möglich und zählt nicht als Studienwechsel. Anrechnungen besuchter Lehrveranstaltungen jeder Richtung sollen in dieser Phase im Sinne der Interdisziplinarität und Orientierung leicht möglich sein. 

Die Hauptfunktion dieser Studieneingangsphase ist es, einen Überblick über das Studium zu geben und den Studierenden Orientierung zu bieten. Nach dieser Phase sind Studierende in der Lage, abzuschätzen, ob sie das gewählte Studium weiterführen wollen oder ein anderes Fach mehr entspricht.

Anzudenken wäre auch, nach britischem Vorbild in den ersten beiden Wochen eine spezielle Eingangsphase zu machen, in der die Erwartungshaltungen von Studierenden an die Universität und umgekehrt der Universität an ihre Studierenden abgeklärt werden können.


 

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