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Sozial- und Studienrechtsberatung

Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
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Strukturreform durch Dienstrechtsreform

Der wichtigste Grundsatz der Universitäten ist die Freiheit der Wissenschaft und Forschung. Das streng hierarchische System im Personalbereich der Universitäten hemmt jedoch immer noch die Entfaltungsmöglichkeiten von WissenschafterInnen, wirkt demotivierend und erschwert dem wissenschaftlichen Nachwuchs den Einstieg.  Die vorgenommene Dienstrechtsreform hat die Pragmatisierung aufgehoben. Während sich eine der politischen HauptbetreiberInnen dieses Schritts noch schnell pragmatisieren ließ, wurden jedoch keine Maßnahmen geschaffen, um für die kommende Generation von WissenschafterInnen Jobsicherheit zu ermöglichen. Eine privilegierte Gruppe von bereits Pragmatisierten steht somit einer Generation gegenüber, deren Karrieremöglichkeiten im österreichischen Wissenschaftssystem eher abschreckend sind. Eine Dienstrechtsreform der Zukunft müsste dementsprechend einen sinnvollen Mittelweg zwischen der Unantastbarkeit der pragmatisierten ProfessorInnen einerseits, und den unsicheren Lebensläufen der WissenschafterInnen unter dem neuen Dienstrecht weisen.

Durchlässigkeit und Transparenz im System

Karriere an einer Universität zu machen ist mit unzähligen Hürden und meist auch mit der Unterwerfung unter männerdominierte Seilschaften verbunden. Dies beginnt schon bei der Bewerbung als StudienassistentIn. Die Ausschreibung dieser Stellen ist nicht üblich, genauso wenig wie die Berücksichtigung von Frauenanteilen. Das Weißbuch zur Frauenförderung aus dem Jahr 1999 zeigte Instrumente zur Förderung von jungen Wissenschafterinnen, diese müssen endlich Einzug in die universitäre Realität halten.

Der Einstieg in die universitäre Wissenschaft ist in Österreich erst nach der Habilitation  möglich. Diese international nicht übliche Hürde in der universitären Laufbahn entspricht ausschließlich der Idee, nur eine kleine wissenschaftliche Elite zuzulassen. Die Habilitation ist jedoch nicht nur ein wissenschaftlicher, sondern auch ein sozialer und geschlechtlicher Selektionsmechanismus. Betreuungspflichten oder Finanzierungsschwierigkeiten führen häufig dazu, dass die Habilitationsschrift niemals abgegeben wird. Statt des antiquierten Modells der Habilitation schlagen wir die Aufwertung des Doktorratstudiums vor. Das Doktorat sollte nicht wie bisher mit der Ablegung einiger weiterer Seminare und der Dissertation erledigt sein, sondern vermehrt auch auf die Lehre und den wissenschaftlichen Betrieb vorbereiten. Neben der wissenschaftlichen Qualifikation müssen auch pädagogische und didaktische Fähigkeiten, Transdisziplinarität, Teamfähigkeit und projektorientiertes Arbeiten vermittelt werden.

Während junge WissenschafterInnen mit einer „hire-and-fire“ Politik und einer strengen Weisungsgebundenheit konfrontiert sind, schafft die Pragmatisierung eine privilegierte Stellung für all jene, die es geschafft haben. Das gegenwärtige System  sollte durch unbefristete Dienstverhältnisse für alle ersetzt werden. Das Dienstverhältnis darf dabei von Seiten der Universität nur bei mehrfach schlechter Evaluierung oder bei Verletzung der Dienstpflichten beendet werden. Dies setzt natürlich ein effizientes Evaluierungssystem voraus. Karrieregespräche  sollen häufiger geführt werden und verpflichtende Fortbildung muss die Folge einer negativen Evaluierung sein. Besondere Bedeutung kommt dabei der Aus- und Weiterbildung im didaktischen Bereich zu. Auch das Disziplinarverfahren muss dringend reformiert werden. Bei groben Dienstpflichtverletzungen wie z.B. sexueller Belästigung sollen Suspendierungen schneller durchsetzbar sein. Studierende müssen bei Disziplinarverfahren eingebunden werden.

Bei der Berufung von ProfessorInnen sollte eine Probezeit von bis zu zwei Semestern vereinbart werden, um auch eine Beurteilung der Fähigkeiten in der Vermittlung der Lehrinhalte für die Studierenden möglich zu machen. Nach der Probezeit folgt eine Evaluierung der bisherigen Leistungen und erst danach kann ein unbefristetes Dienstverhältnis abgeschlossen werden. Die mit der Bestellung verbundene Verhandlung um die Entlohnung von ProfessorInnen soll transparenter gestaltet werden. Auch dem Abschluss einer wissenschaftlichen Karriere durch die Emeritierung  stehen wir kritisch gegenüber.  Eine pensionierte Professorin / eine pensionierter Professor sollte nur in Ausnahmefällen einen Lehrauftrag erhalten und nur in diesen Fällen noch einen Arbeitsplatz  vom Institut zu Verfügung gestellt bekommen.

Rechte und Pflichten

Studierende sind immer noch weitgehend rechtlos was den Anspruch auf gute Betreuung und gerechte Beurteilung betrifft. In diesen Bereichen müssen die Dienstpflichten dringend ausgebaut werden. Wir fordern Kernanwesenheit von Lehrenden, nachholen von versäumten Lehrveranstaltungen, bessere Erreichbarkeit per Telefon und E-mail und das Recht auf persönliche Rückmeldung auf schriftliche Arbeiten. Besonders wichtig ist das Recht, in die Beurteilung von Klausuren Einsicht nehmen zu können.

Prüfen gehört zu den Dienstpflichten und soll daher nicht extra entlohnt werden. Stattdessen wäre ein quantitatives Betreuungsverhältnis herzustellen, das es allen Lehrenden ermöglicht, ihre Dienstpflicht in einer angemessenen Zeit zu bewältigen. Neu überdacht werden muss auch die Lehrverpflichtung für ProfessorInnen von minimal 2 Stunden in der Woche. Wir denken, dass es mindestens zu einer Verdoppelung dieser Lehrverpflichtung kommen sollte.

Im Dienstrecht fehlt auch eine konkrete Regelung der Nebentätigkeit von UniversitätsprofessorInnen. Doppelbezüge und Doppelanstellungen z.B. an Fachhochschulen und Universitäten gleichzeitig, sind schon lange nicht mehr die Ausnahme. Nebentätigkeiten sollen künftig meldepflichtig sein und dürfen nicht zu Lasten der Betreuungspflichten gegenüber den Studierenden gehen. Problematisch ist dabei auch, dass für Privataufträge häufig die Infrastruktur eines Instituts benützt wird, aber kein finanzieller Beitrag dafür geleistet wird.

Grundsätzlich ist jedoch ein Austausch zwischen verschiedenen Universitäten und auch mit anderen Bildungseinrichtungen wünschenswert. Gerade die Einladung von Gastvortragenden kann ein Zeichen für die Öffnung der Universitäten sein. Einzelvorlesungen, Diskussionsreihen und Vorträge sollen unkomplizierter und unabhängiger von fixen Lehraufträgen ermöglicht werden. Mitspracherecht für die Studierenden ist bei der Einladung entscheidend.


 

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