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Verband sozialistischer Studentinnen und Studenten
Sektion Wien
http://www.vsstoe-wien.at
„Wozu wird ein so wichtiger Vorgang über Internet abgewickelt?“
Dr.in Gerda Marx, die ehemalige Vorsitzende der Wahlkommission an der Universität Wien, über Risiken und Nebenwirkungen bei der elektronischen Stimmabgabe.
Sie waren Vorsitzende der Wahlkommission der Universität Wien. Was waren ihre Aufgaben?
Meine Aufgabe als Wahlkommissionsvorsitzende war, die Rechtmäßigkeit der Wahl zu gewährleisten. Es gibt verschiedene Kontrollmöglichkeiten: Die Wahlkommission kann Unterkommissionen einsetzen, die in den Wahllokalen sitzen und dafür sorgen, dass in den Wahlurnen nur amtliche Stimmzettel eingeworfen werden, dass nur jemand seine Stimme abgibt, der wahlberechtigt ist, usw.
Warum sind sie von ihrer Funktion zurückgetreten?
Ich bin zurückgetreten, weil ich diese Dinge als Leiterin der Wahlkommission im Falle des E-Votings nicht mehr gewährleisten kann. Weil es mir nicht möglich ist, das zu überprüfen. Auch die vom Ministerium zugesagten Experten, welche das gewährleisten hätten sollen, sind mir nach wie vor nicht bekannt.
Was ist die rechtliche Grundlage für den Einsatz von E-Voting bei den ÖH- Wahlen?
Es gibt im Hochschüler- und Hochschülerinnenschaftsgesetz eine Bestimmung, in der steht, dass die ÖH-Wahlen auch via E-Voting stattfinden können, und das ist näher ausgeführt durch die Hochschülerschafts-Wahlordnung. In der Wahlordnung steht aber nur, wann elektronisch gewählt werden kann, dass die Wahlkommissionen rechtlich dafür zuständig sind, dass ein bestimmtes System voraussichtlich eingesetzt und vom Ministerium zur Verfügung gestellt wird, und dass die elektronische Wahl bei Problemen abgebrochen werden kann. Sehr genau ausgeführt ist das nicht. Meiner Meinung nach ist diese Verordnung zu wenig ausführlich geregelt.
Glauben Sie, dass es passieren könnte, dass diesmal die elektronische Wahl abgebrochen wird?
Das kann ich nicht beurteilen (lacht). Ich wäre eine Hellseherin, wenn ich das sagen könnte.
Welche verfassungsrechtlichen Bedenken gibt es gegen E- Voting?
Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen E-Voting sind vielfältig. Zuerst einmal ist das Grundrecht der geheimen Wahl nicht gewährleistet. Das betrifft unter anderem die Ausübung des Wahlrechts in nicht geschützter Wahlumgebung. Ein Beispiel, wie es auch propagiert wird: Ich liege irgendwo mit drei FreundInnen auf einer Decke in der Wiese und kann dort meine Stimme abgeben. Ich bin nicht in einer Wahlzelle, in der ich geschützt bin, wo ich wirklich allein für mich entscheiden kann. In der Wahlkabine steht auch nicht meine Mama dahinter und sagt: „Das wählst du jetzt, sonst bekommst du keine Kohle mehr von mir!“ Auch die Elektronik spielt da mit, dass man nicht weiß, wie sehr dann wirklich das geheime Wahlrecht gewährleistet werden kann. Man weiß nicht genau, was mit den Datensätzen alles passiert. Ich als Juristin kann mich da nur auf das Fachwissen der TechnikerInnen verlassen und die stimmen zu, dass das geheime Wahlrecht nicht gewährleistet ist. Auch das persönliche Wahlrecht könnte möglicherweise betroffen sein, denn die Wahl erfolgt ja durch Identifikation mit einer BürgerInnenkarte. Wenn jemand in den Besitz meiner BürgerInnenkarte kommt, kann er einfach die Stimme abgeben. Das wird in keiner Weise zu kontrollieren sein.
Viele würden sich auch nicht trauen zu sagen: „Nein ich will nicht, dass du dabei bist!“ oder „Ich wills dir nicht sagen!“
Natürlich, das schafft einen großen Druck, ja. In der Wahlkabine ist das kein Thema, dort darf ja prinzipiell niemand dabei sein.
Da könnte man/frau ja auch behaupten, jemand anderen gewählt zu haben, als das tatsächlich der Fall war.
Man hat eben nicht die Möglichkeit zu sagen: „Ich bleib im Wahllokal stehen und alle sollen mir zuschauen, wie ich den Zettel ausfülle!“ Jeder und Jede muss in die Wahlzelle gehen, das hat schon seinen Grund.
Glauben Sie, dass durch die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe mehr Menschen wählen gehen?
Ich bezweifle das. Voraussagen kann ich das natürlich nicht. Erstens haben wir in Österreich eine im internationalen Vergleich sehr hohe Wahlbeteiligung. Zweitens glaube ich, dass die Erfahrungswerte in den anderen Ländern, wo bereits E-Voting durchgeführt wurde, nicht dazu beitragen, dass mehr Leute wählen. Das sagen zumindest die Zahlen, die auch das Ministerium geliefert hat. Ich finde, um das viele Geld das da rausgeschmissen wird, könnte man wesentlich bessere, demokratiepolitisch sinnvollere Dinge tun. Zum Beispiel zu schauen, dass das politische Programm so ist, dass die Leute sagen: „Es zahlt sich aus, dass ich wählen geh!“. Das waren ja hohe Kosten, und die genannten 370.000 Euro sind ja nicht alles, was das Ministerium dafür ausgibt. Die Kosten für das Bundesrechenzentrum oder die Wahlausstattung mit Computern sind da zum Beispiel nicht drinnen.
Viele sagen, dass es einfacher ist, denn es geht ja von zu Hause. Du musst dir nur ein Kartenlesegerät holen und die Karte freischalten lassen.
Das mit der Kartenfreischaltung ist noch so ein Sicherheitsrisiko. Ich habe vorige Woche beobachtet, wie Leute von studi.gv.at, die dieses Service anbieten und das Kartenlesegerät herschenken, bei uns im Juridicum im Erdgeschoss sitzen, mit dem Rücken zu der Glaswand. Da kann man als FußgängerIn sehen, was da auf dem Laptop vor sich geht.
Sehen Sie die StudentInnen als „Versuchskaninchen“ für E-Voting an?
Natürlich ist das ein Testlauf ist für andere Wahlen zu gesetzgebenden Körperschaften, das ist auch dezidiert ausgesprochen. 2005 hat es eine Enquete gegeben, da hat man sich darauf geeinigt, dass man einmal bei den ÖH-Wahlen und auch bei einer Kammerwahl einsetzen wird, um das auszutesten, weil diese Wahlen nicht so wichtig sind. Allein die Einschätzung, dass die ÖH-Wahlen da nicht so wichtig sind und rechtlich nicht so abgesichert sein müssen, sagt ja schon einiges.
Wie stehen Sie dem Vorwurf der Technologiefeindlichkeit gegenüber, mit dem E- Voting – KritikerInnen öfter konfrontiert sind?
Sehr gelassen. Ich find das irgendwie lustig. Ich gebe zu, dass ich keine Technikerin bin, ich bin Juristin, ich muss mich auf das Fachurteil der TechnikerInnen verlassen und die haben bestätigt, dass E-Voting nicht sicher ist. Noch dazu muss ich sagen, dass es verschiedene Techniken gibt, die für verschiedene Dinge gut sind. Ich kann einen Computer oder Internet sehr gut für bestimmte Arten der Kommunikation verwenden, aber doch nicht für jede Form.
Wozu wird ein demokratiepolitisch wichtiger Vorgang über Internet abgewickelt? Ich weiß nicht, ob das wirklich sinnvoll ist. Wir sollten uns bewusst sein, dass das ein besonderer demokratiepolitischer Akt ist. Man geht ins Wahllokal und gibt dort seine Stimme ab. Allein in der Wahlzelle, unbeeinflusst, ohne dass jemand zuschaut, ohne dass jemand die Nase rümpft oder mir dreinredet. Ich kann dort hinschreiben: „Ich will euch alle nicht!“. Ich kann alle durchstreichen. Ich kann meine Stimme abgeben, gesichert und geschützt. Da nützt mir die moderne Technik nichts.
Es ist auch in Deutschland eine Wahlordnung vom Bundesverfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben worden. Da ging es nur darum, dass in den Wahlzellen Computer zur Stimmabgabe gestanden sind.Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass das nicht zulässig ist, weil es für die WählerInnen nicht mehr durchschaubar ist. Bei einer herkömmlichen Wahl kreuze ich meinen Stimmzettel an und werfe ihn in die Wahlurne hinein; die Auszählung findet vor der Wahlkommission statt. Dann kann ich überprüfen: Da sind so und so viele Stimmen für die eine Partei abgegeben worden, und so und so viele für eine Andere. Das kann jeder und jede augenscheinlich überprüfen.
